Sandstrand
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- Strandpromenade 3 | Wangerooge
Blick in den Urlaub
Webcams auf Wangerooge
Live-Bilder von Wangerooge
Sandstrand
Live-Streaming auf einer ganz besonderen Insel im Wattenmeer der Nordsee.
Die Schwenk-Neige Webcam befindet sich direkt an der Nordsee am breiten Hauptstrand in perfekter Lage.
Wangerooge ist die östlichste der sieben bewohnten Ostfriesischen Inseln und das zweitkleinste bewohnte Eiland dieser Gruppe.
Wangerooge gehört als einzige der bewohnten ostfriesischen Inseln nicht zum historischen Territorium
Ostfriesland, sondern ist historisch Teil des friesischen Jeverlandes. Zentraler Wirtschaftsfaktor der autofreien
Insel ist heute der Tourismus, außerdem ist sie Nordseeheilbad. Die Insel ist Teil des Nationalparks
Niedersächsisches Wattenmeer und autofrei. Ausnahmen sind Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungsdienstes, sowie Baumaschinen.
Hafen Harlesiel
Webcam am Wohnmobilstellplatz in Harlesiel mit Blick auf die Nordsee und den Strand.
Das Nordseebad Carolinensiel ist ein Sielort und Fischerdorf in Niedersachsen am Rande des UNESCO Welterbe
Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Die Webcam zeigt den Strand und den beliebten Wohnmobilstellplatz im
Stadtteil Carolinensiel-Harlesiel. Die Fahrrinne gehört zum Außenhafen, dem einzigen Hafen zur Versorgung
der Insel Wangerooge. Der Hafen wird von Ausflugsschiffen genutzt und ist er der Stützpunkt der heimischen Kutterflotte.
Flugplatz
Nur auf FRISONAUT die Live-Webcam des Inselflieger Flugplatzes Harle.
Der Sonderlandeplatz ist ca. 700 Meter vom Dorfzentrum Harlesiel zu finden.
Die Flugverbindung zwischen Festland und Wangerooge befördert Person und Fracht ganzjährig.
Angekommen auf Wangerooge, steht den Fluggästen der umweltfreundliche FLN-Express zum Transfer zur Unterkunft bereit.
Die Webcam liefert aus Datenschutzgründen Aufnahmen mit einer 10-minütigen Verzögerung aus.
Datenschutzhinweis
Die Bilder der Webcams werden nicht gespeichert, sondern alle 5 Minuten überschrieben. Eine Speicherung und Auswertung findet somit nicht statt. Es ist durch technische Einschränkungen dafür Sorge getragen worden, dass zu keinem Zeitpunkt Personen oder Fahrzeuge (Kennzeichen) eindeutig zu erkennen sind. Sichtbare Personen sind gemäß Kunst-Urhebergesetz §23 nur Beiwerk, wodurch es keiner Einwilligung bedarf.Anzeige: