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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Leistungen im Auftrag von sogenannten „Auftraggebern“ an „Endkunden“ sowie für den Verkauf von Gutscheinen an „Endkunden“ durch die FRISONAUT GmbH auf ihrem Buchungsportal „FRISONAUT“.

(2) Diese AGB gelten auch für den Fall entgegenstehender Geschäftsbedingungen von Endkunden. Diese werden auch dann nicht angenommen, wenn die FRISONAUT GmbH in Kenntnis der Bedingungen eines Endkunden Leistungen erbringt, es sei denn, Abweichendes ist ausdrücklich vereinbart worden.


a) Vermittlung von Leistungen

§ 2 Vermittlung und Abschluss von Verträgen

(1) Inhalt der Dienstleistung der FRISONAUT GmbH ist unter anderem die Vermittlung von Leistungen bzw. den Abschluss über solche Verträge in Vollmacht des Auftraggebers mit dem Endkunden. Vertragspartner des Endkunden in dem abzuschließenden Vertrag ist ausschließlich der Auftraggeber, welchen die FRISONAUT GmbH dem Endkunden mit Abschluss des Vertrags namhaft machen wird. Zum Zwecke des Abschlusses und der Durchführung des vermittelten Vertrags übermittelt die FRISONAUT GmbH dem Auftraggeber die angegebenen personenbezogenen Daten des Endkunden.

(2) Sämtliche aus dem von FRISONAUT vermittelten Vertrag sich ergebenen Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem Auftraggeber. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Endkunden und der FRISONAUT GmbH besteht nicht. Anbieter der Leistungen ist nicht die FRISONAUT GmbH, sondern der Auftraggeber. Bei der Auswahl einzelner vom Buchungsportal vorgeschlagener Leistungen werden die vom Endkunden gemachten Vorgaben (z. B. zu Ort, Preis, Zeitraum, Ausstattung oder Kategorie der Leistung) bestmöglich berücksichtigt. Die vom Buchungsportal angezeigte Auswahl ist jedoch nicht so zu verstehen, dass es daneben keine anderen Leistungen gäbe, die den Wünschen oder Bedingungen des Endkunden besser entsprechen könnten.

(3) Im Falle von Pflichtverletzungen durch den Auftraggeber ist die FRISONAUT GmbH zwar nicht verpflichtet, aber berechtigt, die beim Endkunden entstandenen Schäden im Einzelfall auszugleichen, um diesem eine reibungslose Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu ermöglichen. In diesem Fall tritt der Endkunde seine Ersatzansprüche gegen den Auftraggeber an die FRISONAUT GmbH ab, damit dieser sich dort um Regress für die entstandenen Ausgaben bemühen kann.

 

§ 3 Buchung und Zustandekommen des Vertrags

(1) Jede Buchungsanfrage eines Endkunden stellt ein Angebot an den Auftraggeber auf Abschluss eines Vertrags für die ausgewählte Leistung und den ausgewählten Zeitraum zu dem vom Buchungsportal angezeigten Preis dar. Für die reibungslose Abwicklung der Buchung ist daher erforderlich, dass die vom Endkunden angegebenen Daten (z. B. Übernachtungsdaten, Kontaktdaten) korrekt und vollständig sind.

(2) Der Vertrag zwischen Endkunde und Auftraggeber kommt erst zustande, wenn die FRISONAUT GmbH nach abschließender Prüfung der Verfügbarkeit der angefragten Leistung im Auftrag des Auftraggebers durch Übersendung der Buchungsbestätigung das Angebot des Endkunden annimmt.

(3) Die Weitervermittlung von über das Buchungsportal der FRISONAUT GmbH gebuchten Leistungen ist untersagt. Dies schließt insbesondere die Weitervermittlung von Leistungen an Dritte zu höheren Preisen ein. Die FRISONAUT GmbH behält sich vor, Benutzer bei Verstößen gegen diese Regelung künftig von Vermittlungsleistungen auszuschließen. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen überdies berechtigt, die Buchung zu stornieren, wobei diese Erklärung auch von der FRISONAUT GmbH in seinem Auftrag abgegeben werden kann. Zudem ist der Benutzer zur Zahlung von etwaigen Stornierungsgebühren sowie zum Ersatz von etwaigen bei der FRISONAUT GmbH und/oder dem Auftraggeber entstandenen Schäden verpflichtet.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die FRISONAUT GmbH vereinnahmt im Auftrag des Auftraggebers bei dem Endkunden vor Erbringung der Leistung den vereinbarten Preis. Die Zahlung kann über „PayPal“, „Klarna“ oder Kreditkarte (MasterCard/VisaCard) erfolgen. Die FRISONAUT GmbH behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen/hinzuzufügen.

 

§ 5 Änderungen und Stornierungen

(1) Dem Endkunden ist jederzeit vor Erbringung der Leistung der Rücktritt vom Vertrag - nachfolgend: Stornierung - möglich. Ob und in welcher Höhe der Auftraggeber vom Endkunden eine pauschalierte Entschädigung verlangen kann, wird bei Abschluss des Vertrages über das Buchungsportal entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Auftraggebers vereinbart. Diese Bedingungen werden dem Endkunden vor Abschluss des Vertrages im Buchungsportal angezeigt. Dem Endkunden bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber im Einzelfall ein geringerer oder gar kein Schaden durch die Stornierung entstanden sei.

(2) Der Endkunde kann seine Erklärung zur Stornierung des Vertrags sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber der FRISONAUT GmbH abgeben. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der fristgerechte Zugang der Mitteilung bei der FRISONAUT GmbH oder dem Auftraggeber. Die Stornierungsfrist

richtet sich nach der Ortszeit der gebuchten Leistung. Im Falle der frist- und bedingungsgerechten Stornierung wird eine Stornierungsbestätigung erstellt. Sie ist zugleich Nachweis der Stornierung und deshalb unbedingt aufzubewahren. 

(3) Um einem Missbrauch des Buchungsportals vorzubeugen und den Anbieter nicht unnötig mit Fehlbuchungen zu belasten, behält sich die FRISONAUT GmbH das Recht vor, eine Buchung im Einzelfall zu stornieren, wenn eine Rückfrage unter den vom Endkunden angegebenen Kontaktdaten nicht möglich ist oder der Auftraggeber - auch nach Versand der Buchungsbestätigung - die Buchung wegen häufiger Stornierungen oder Nichterscheinen desselben Endkunden in der Vergangenheit ablehnt. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Geleistete Zahlungen werden dem Endkunden vollständig erstattet. 

 

§ 6 Informationen über die Leistungen

(1) Alle Informationen zu und die Beschreibung der Leistungen beruhen auf eigenen Angaben der Anbieter. Die FRISONAUT GmbH hat keinen Einfluss auf diese Angaben, kann diese nicht überprüfen und übernimmt für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Verantwortung.

 

§ 7 Preise der Leistungen

(1) Soweit in den während des Buchungsvorgangs angezeigten Beschreibungen und Bedingungen nicht anders ausgewiesen, gelten alle Preise pro Leistung und pro Person. Bei Unterkünften pro Person pro Nacht. Gegebenenfalls vor Ort oder nachträglich mit dem Auftraggeber vereinbarte Zusatz- oder Nebenleistungen sind gesondert zu vergüten.

(2) Die Preisangaben stammen ausschließlich vom Auftraggeber selbst und enthalten die anfallende Umsatzsteuer. Ob zusätzliche örtliche Abgaben, z. B. Kurtaxen etc., anfallen, richtet sich nach den jeweiligen lokalen Bestimmungen des Leistungsorts und dem Zeitpunkt des Aufenthalts.

(3) Die Möglichkeit zur ständigen Aktualisierung der Preise durch den Auftraggeber und zwischenzeitlich durch andere Endkunden vorgenommene Buchungen über das Buchungsportal können vereinzelt dazu führen, dass die Preise auf der Detailseite der jeweiligen Leistung von den zuvor gezeigten Preisen in der Angebotsliste abweichen. Für den Endkunden ist daher der vor Abschluss des Buchungsvorgangs zuletzt angegebene Endpreis maßgeblich.


b) Verkauf von Gutscheinen

§ 8 Verkauf von Gutscheinen

(1) Die FRISONAUT GmbH verkauft in eigenem Namen Gutscheine an den Endkunden. Vertragspartner des Endkunden in dem Vertrag über die Gewährung des Gutscheins ist die FRISONAUT GmbH.

(a) Einlösung
FRISONAUT-Gutscheine können ausschließlich für das Buchen von von der FRISONAUT GmbH vermittelten Leistungen und nur vor Abschluss des Buchungsvorgangs auf www.frisonaut.de eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Ein Gutschein kann nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden. Pro Buchung sind mehrere Gutscheine einlösbar. Der Umtausch des Gutscheins sowie eine Barauszahlung oder Verzinsung des Gutschein-Guthabens ist nicht möglich. Bei Verlust eines FRISONAUT-Gutscheins ist kein Ersatz möglich. FRISONAUT übernimmt keine Haftung für Kosten, die durch eine Veränderung einer Buchung entstehen.

(b) Gültigkeitszeitraum
FRISONAUT-Gutscheine und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheineinkaufs einlösbar.

(c) Berechtigung bei Einlösung
Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat. 
FRISONAUT ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher Sorge zu tragen, dass der Gutschein nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und FRISONAUT unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt §793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend. Es ist nicht gestattet, erworbene FRISONAUT-Gutscheine weiter zu veräußern, weder an private Endkunden oder gewerbliche Nutzer.

(d) Reklamationen bei Kauf
Reklamationen beim Kauf eines FRISONAUT-Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf erfolgen, um noch die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach Kauf werden nicht mehr anerkannt.
 

c) Sonstige Bestimmungen

§ 9 Datenschutz

(1) Die FRISONAUT GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Benutzers ihres Buchungsportals nur, sofern eine diesbezügliche Einwilligung vorliegt oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erlaubt. Die FRISONAUT GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt nur solche Daten, die für die Erbringung seiner Leistungen sowie die Nutzung und den Betrieb des Buchungsportals und/oder der auf dem Buchungsportal angebotenen Leistungen erforderlich sind.

(2) Keinesfalls werden Daten von der FRISONAUT GmbH an Dritte veräußert. Eine Übermittlung von Daten an Dritte - insbesondere an den Auftraggeber oder von diesem mit der weiteren Abwicklung des Buchungsvorgangs beauftragten Dritten wie die Betreiber von plattformübergreifenden Reservierungssystemen - erfolgt lediglich in dem Umfang, wie es für eine Buchung/Reservierung bei dem vom Endkunden ausgewählten Auftraggeber oder für die Erbringung der sonstigen von der FRISONAUT GmbH geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

(3) Weitere Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung der FRISONAUT GmbH enthalten.
 

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Alle eigenen Angaben der FRISONAUT GmbH in ihrem Buchungsportal wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder Datenübertragung kann jedoch keine Gewährleistung übernommen werden. Die Übernahme von Daten in andere Datenträger, auch auszugsweise, oder die Verwendung zu anderen als den hier vorgesehenen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die FRISONAUT GmbH zulässig.

(2) Die Informationen auf dem Buchungsportal der FRISONAUT GmbH werden überwiegend von den jeweiligen Auftraggebern anderen Kunden oder Dritten zur Verfügung gestellt. Jeder Anbieter, Vermieter, Kunde oder Dritte trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm eingestellten Informationen, einschließlich der angegebenen Preise und Verfügbarkeiten. Außerdem tragen diese dafür Sorge, dass nicht solche Inhalte eingestellt werden, die Rechtspositionen Dritter verletzen. Die FRISONAUT GmbH kann diese Informationen nicht überprüfen und übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Informationsverwendung.

(3) Die Vermittlung von Leistungen über das Buchungsportal der FRISONAUT GmbH ist für den (potenziellen) Endkunden kostenlos. Anfallende Kosten trägt der jeweilige Auftraggeber. Der Benutzer oder Endkunde hat jedoch keinen Anspruch auf die zeitliche und räumliche Verfügbarkeit der Dienste der FRISONAUT GmbH. Diese haftet nicht für vollständige oder teilweise Unterbrechungen und Ausfälle der Dienste wegen Reparatur-, Instandhaltungs- und Aktualisierungsarbeiten oder aus anderen Gründen, die entweder nicht in seinem unmittelbaren Einflussbereich liegen oder die Nutzung der Dienste nur unerheblich behindern.

(4) Die FRISONAUT GmbH haftet nicht für das Zustandekommen einer Buchung. Gleichfalls haftet sie nicht für Mängel oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung durch den jeweiligen Auftraggeber entstehen. Die FRISONAUT GmbH gibt in Bezug auf die Erfüllung von seitens des Endkunden geäußerten besonderen Wünsche keine Zusicherungen und übernimmt auch insofern keine Gewährleistung. Sie leitet solche Wünsche nur unverbindlich an den Auftraggeber weiter.

(5) Die Haftung der FRISONAUT GmbH im Übrigen ist für alle Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht

a) auf einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, d. h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, oder

b) durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der FRISONAUT GmbH verursacht wurden oder

c) in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände bestehen.

(6) Haftet die FRISONAUT GmbH gemäß Absatz 5 für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist die gesamte Haftung der FRISONAUT GmbH auf solche Schäden und einen solchen Schadensumfang beschränkt, deren Eintritt die FRISONAUT GmbH nach den ihr bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise voraussehen konnte.

(7) Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt, zu dem der Endkunde vom schädigenden Ereignis erfahren hat. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder des sie einbeziehenden Vertrages unwirksam oder nichtig sein, bzw. werden, so bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. Die Parteien sind für diesen Fall verpflichtet, die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für eine erst später offenbar werdende Regelungslücke.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit der Mieter Kaufmann i. S. der §§ 1, 6 HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, 26506 Norden.

 

Stand: 14.10.2022

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