Was ist die Kurtaxe auf Norderney?
Gästebeitrag online zahlen.
Den Gästebeitrag zusammen mit dem Fährticket online buchen und entspannt in den Urlaub starten.
NorderneyCard

Nachweis deines Gästebeitrags

Jetzt Kurtaxe bequem online bezahlen!
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Erwachsene (ab 18 J.)
pro Übernachtung
4,90 €
Jugendliche (14-17 J.)
pro Übernachtung
2,45 €
Kinder (unter 14 J.)
pro Übernachtung
0,00 €
Tagesgäste
ab 14 Jahre
4,00 €
Erwachsene (ab 18 J.)
pro Übernachtung
3,10 €
Jugendliche (14-17 J.)
pro Übernachtung
1,55 €
Kinder (unter 14 J.)
pro Übernachtung
0,00 €
Tagesgäste
ab 14 Jahre
3,00 €

FAQ

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Gästebeitrag zu zahlen:

  1. online bei der Buchung über FRISONAUT
  2. beim Kauf Ihres Fährtickets am Hafenterminal in Norddeich-Mole (nur für Tagesgäste)
  3. am NorderneyCard-Automaten an vielen Standorten auf der Insel
  4. in der Touristeninformation im Conversationshaus
  5. direkt bei der Kurverwaltung
  6. in deiner Unterkunft (viele Betriebe bieten die Zahlung vor Ort an)

Wenn du Fragen zur Kurtaxe oder zur NorderneyCard hast, kannst du dich direkt an die Kurverwaltung wenden. Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: +49 (0)4932 891 - 910

E-Mail: gaestebeitrag@norderney.de

Kontaktformular: Nutze dazu das Kontaktformular auf der offiziellen Website der Kurverwaltung.

Die Erhebung des Gästebeitrags basiert auf einer klaren gesetzlichen Grundlage. Als staatlich anerkanntes Nordseeheilbad ist die Stadt Norderney hierzu berechtigt. Die Rechtsgrundlage ist § 10 NKAG. Hier fi ndest du die vollständige Gästebeitragssatzung.

Bei der Abreisekontrolle am Fähranleger auf Norderney prüfen Mitarbeiter:innen der Kurverwaltung, ob der Gästebeitrag aller Reisenden für den Aufenthalt vollständig beglichen wurde.

In der Regel nein. Die Kurtaxe wird meist separat berechnet. Der Beitrag muss an das Staatsbad Norderney (die Kurverwaltung) abgeführt werden und ist nicht im Übernachtungspreis enthalten.

Ja, für Besitzer:innen einer Zweitwohnung besteht keine Gästebeitrag-Pflicht, sondern eine Zweitwohnungsteuer, die 20 % der jährlichen Kaltmiete beträgt. Wichtig: Gäste oder Familienmitglieder, die in der Zweitwohnung übernachten, müssen dennoch den regulären Gästebeitrag zahlen.

Die Zahlung des Gästebeitrags ist eine gesetzliche Pfl ichtabgabe. Wird der Beitrag nicht entrichtet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Dabei musst du mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € rechnen.

Mann im gestreiften Shirt hält Kind mit Schwimmweste und Flosse, Kind küsst ihn auf die Wange.“
Verankert mit Frisia

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